Ausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer – SPL oder LAPL(S)

Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Segelfluglizenz. Sie berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen im In- und Ausland in den eingetragenen Startarten (Winde, Flugzeugschlepp, Eigenstart usw).
 Die Lizenz kann auf die Klassenberechtigung für Reisemotorsegler erweitert werden. 

Das Ausbildung kann mit 14 Jahren begonnen werden. Der Luftfahrerschein wird allerdings erst zum 16. Geburtstag ausgehändigt, auch wenn man die Prüfung schon eher abgelegt hat.

Dem Ausbildungsleiter müssen vor Beginn der Ausbildung folgende Unterlagen vorliegen:

  • Eine Kopie des gültigen Personalausweis oder des Passes,
  • ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (KBA-Auszug)
  • die Erklärung, daß das Führungszeugnis nach Belegart „O“ beantragt wurde, (Quittung als Nachweis, sofern der Schüler mindesten 14 Jahre alt ist)
  • bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung beider gesetzlicher Vertreter
  • eine Bestätigung, dass der Schüler über die vom Verein abgeschlossene Unfallversicherung belehrt wurde,
  • und eine Erklärung über schwebende Strafverfahren.

Spätestens vor dem ersten Alleinflug

  •  muss nach der aktuellen EU-VO 1178/2011 MED.A.030 das Tauglichkeitszeugnis vorliegen (Untersuchung bei einem sog. „Fliegerarzt“)

Zu den fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Erlaubnis gehören:

  • die theoretische Ausbildung
  • die praktische Flugausbildung
  • die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes
  • die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:

  • Luftrecht,
  • Navigation,
  • Meteorologie,
  • Aerodynamik,
  • Technik,
  • Verhalten in besonderen Fällen,
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Flugfunk (kann im Rahmen der Theorieausbildung erworben werden oder als eigenständige Prüfung)

In der praktischen Flugausbildung  sind mindestens enthalten:

  • 45 Starts und Landungen,
  • 15 Flugstunden, davon mindestens
  • 10 Flugstunden mit Fluglehrer und
  • 2h überwachter Alleinflug,
  • die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100km Flug mit Fluglehrer.
  • Mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
  • eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.

Außerdem lernt man in der Winterarbeit (50 Arbeitsstunden im Jahr) auch die technische Seite des Fliegens genau kennen sowie alles, was zur Flugzeugwartung und -reparatur dazugehört.

Der typische Ausbildungsweg sieht wie folgt aus
(mit Flugschüler ist hier auch immer die Flugschülerin gemeint 🙂 ):

Zunächst wird der Flugschüler systematisch in der praktischen Ausbildung auf den ersten Alleinflug vorbereitet. Danach schließen sich weitere Ausbildungsflüge mit und ohne Fluglehrer an um dem Flugschüler die fliegerische Reife zu vermitten. Anschließend wird der Flugschüler zur Überlandflugreife gebracht.
In Theorie-Intensivkursen, die jeweils im Winter durchgeführt werden, wird man auch theoretisch fit gemacht.
Nach der erfolgreichen behördlichen theoretischen Prüfung kann der Schüler abschließend eine Strecke von 50 km im Alleinflug absolvieren. Hat er das geschafft wird die Ausbildung mit der praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung dauert in den Vereinen typischerweise 2-3 Saisons, d.h. etwa zwei bis drei  Jahre.